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Energienews


07.11.2019

Steuerbonus & Co: Neue Heizkessel storniert

Auftragsstornierungen in dreistelliger Millionenhöhe

„Die von den Eigenheimbesitzern zurückgenommenen Aufträge summieren sich nach unserer Schätzung bereits jetzt auf einen dreistelligen Millionenwert“, sagt Helmut Bramann, der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Damit ist das eingetreten, was wir befürchtet und wovor wir die Politik gewarnt haben. Potenzielle Investoren warten erst einmal ab, welche der in Aussicht gestellten Förderungen zum Heizungsaustausch tatsächlich zu Gesetzesvorgaben werden.“ Das Heizungsbauerhandwerk fordert deshalb im Schulterschluss mit der Heizungsindustrie die Politik auf, Fördermaßnahmen auch rückwirkend zu gewähren.

Verbraucher sind verunsichert und warten ab

Die noch unklare Festlegung angekündigter Förderbausteine, Austauschprämien sowie steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten führt laut ZVSHK derzeit zu einer erheblichen Verbraucherverunsicherung. Dazu trägt auch das am Mittwoch vergangener Woche vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei (Bundeskabinett bringt das GEG auf den Weg). Demnach wird der Einbau neuer Öl-Heizungen ab 2026 nur noch möglich sein, wenn über auch erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung eingebunden sind (Hybridlösungen).

„Was soll unser Handwerk den ca. 3,1 Mio. Betreibern alter Öl-Heizungen raten, die vor allem in ländlichen Gebieten gar keine Möglichkeit haben auf Gas umzurüsten oder zu darstellbaren Kosten auf erneuerbare Hybridlösungen umzustellen? Hier muss dringend eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden“, fordert Helmut Bramann. „Eine solche Benachteiligung ist Öl-Heizungs-Kunden nur schwer vermittelbar. Die Politik sollte hier mit einer höheren Förderung für den Austausch alter Öl-Heizungen gegensteuern.“

„Fördermodelle gleichwertig ausgestalten“

Im Sinne einer klaren und verständlichen Verbraucheransprache fordert das Heizungsbauerhandwerk zudem, die verschiedenen Fördermodelle für einen Heizungstausch gleichwertig auszugestalten. Geplant sind bisher die steuerliche Förderung von 20 % auf drei Jahre (Gesetzesentwurf für Steuerbonus beschlossen), eine Austauschprämie Öl bis zu 40 % und KfW-Zuschüsse derzeit bis zu 15 % der Investitionssumme (Anmerkung der Redaktion: hier soll die Förderquote künftig noch erhöht werden). „Hier beginnt für unsere Handwerker und ihre Kunden das große Rechnen. Wir brauchen eine klare Vereinfachung und Gleichstellung der Fördermaßnahmen sowie im Beratungsinteresse diesbezügliche Transparenz“, sagt der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK in Richtung der Politik.

„Verpflichtende Beratungsgespräche, die nicht auch zu Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten aufklären können, machen keinen Sinn. Diese allein der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zuzuweisen und kompetente situationsgerechte Beratungen vor Ort durch Energieberater des SHK-Handwerks außen vor zu lassen, ist weder sinnvoll noch betroffenen Kunden vermittelbar.“ Anmerkung der Redaktion: Solche Vorgaben finden sich im Regierungsentwurf für das Gebäudeenergiegesetz ((Lob und) Tadel zum GEG-Entwurf).




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